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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Handwerk ONE.

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Handwerk ONE und die zugehörige Website-Erstellung. Alle Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Inhalt

  1. § 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Vertragsschluss, Testphase
  4. § 4 Leistungsgegenstand Software
  5. § 5 Verfügbarkeit, Wartung, Support
  6. § 6 Nutzerzugänge, Nutzungsrechte an der Software
  7. § 7 KI-Funktionen
  8. § 8 Leistungsgegenstand Website (Komplett-Pakete)
  9. § 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
  10. § 10 Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, Freistellung
  11. § 11 Nutzungsrechte an der Website
  12. § 12 Domain und Hosting der Website
  13. § 13 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
  14. § 14 Preisanpassung
  15. § 15 Laufzeit und Kündigung
  16. § 16 Folgen der Vertragsbeendigung
  17. § 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  18. § 18 Mängelansprüche
  19. § 19 Haftung
  20. § 20 Vertraulichkeit
  21. § 21 Höhere Gewalt
  22. § 22 Referenznennung
  23. § 23 Änderungen dieser AGB
  24. § 24 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
  25. § 25 Schlussbestimmungen

§ 1Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung der Softwarelösung „Handwerk ONE“ sowie über die Erstellung und den Betrieb von Websites zwischen der Kundenwerk24 Balfanz & Rodenbach GbR, Gottliebstr. 70, 47166 Duisburg, vertreten durch die Gesellschafter Kevin Balfanz und Sebastian Rodenbach (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird, besteht kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(5) Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

§ 2Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bezeichnet:

  1. „Software“ die vom Anbieter über das Internet bereitgestellte Betriebssoftware „Handwerk ONE“ einschließlich der zugehörigen mobilen Anwendungen;
  2. „Software-Paket“ ein Paket, das ausschließlich die Nutzung der Software umfasst (Software Start, Software Team, Software Pro);
  3. „Komplett-Paket“ ein Paket, das die Nutzung der Software mit der Erstellung und dem Betrieb einer Website verbindet (Komplett Start, Komplett Growth, Komplett Premium);
  4. „Bürozugang“ einen Nutzerzugang mit vollem Funktionsumfang;
  5. „Mitarbeiterzugang“ einen funktionsreduzierten Nutzerzugang für die mobile Nutzung;
  6. „KI-Vorgang“ die einmalige Inanspruchnahme einer KI-gestützten Funktion der Software, insbesondere die Verarbeitung einer Sprachaufnahme oder die Erzeugung eines Textentwurfs;
  7. „Leistungsbeschreibung“ die jeweils gültige Beschreibung des Funktions- und Leistungsumfangs der Pakete, abrufbar unter one-handwerk.de/pakete;
  8. „Kundendaten“ sämtliche vom Kunden oder seinen Nutzern in die Software eingegebenen, hochgeladenen oder darin erzeugten Daten.

§ 3Vertragsschluss, Testphase

(1) Die Darstellung der Pakete auf den Websites des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch

  1. die Bestätigung der Bestellung des Kunden durch den Anbieter in Textform, oder
  2. die Freischaltung des Zugangs zur Software durch den Anbieter,

je nachdem, was zuerst eintritt. Bei einer Buchung über den Online-Checkout kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Bestellung in Textform zustande.

(3) Testphase. Software-Pakete können vom Kunden für 14 Kalendertage ab Freischaltung unentgeltlich getestet werden. Die Testphase endet automatisch. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde die kostenpflichtige Nutzung ausdrücklich beauftragt. Während der Testphase kann der Anbieter den Funktionsumfang beschränken. Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht; je Kunde wird höchstens eine Testphase gewährt.

(4) Für Komplett-Pakete besteht keine Testphase. Dies wird dem Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt.

(5) Der Anbieter behält sich vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4Leistungsgegenstand Software

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Auf die Überlassung der Software findet Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) Anwendung. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation auf Systemen des Kunden besteht nicht.

(2) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem gebuchten Paket und der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Leistungsbeschreibung.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln und anzupassen, insbesondere um technische Weiterentwicklungen umzusetzen, die Sicherheit zu erhöhen oder gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Eine wesentliche Einschränkung des vertraglich vereinbarten Funktionsumfangs ist nur mit Zustimmung des Kunden zulässig; sie berechtigt den Kunden andernfalls zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

(4) Der Anbieter schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Aufträgen oder Umsätzen und keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen.

(5) Der Leistungsort für die Bereitstellung der Software ist der Übergabepunkt am Router des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Internetanbindung des Kunden und dessen Endgeräte ist der Kunde verantwortlich.

§ 5Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit der Software von 98,5 % im Monatsmittel sicher. Als verfügbar gilt die Software, wenn ihre wesentlichen Funktionen am Leistungsort nutzbar sind.

(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind:

  1. angekündigte Wartungsarbeiten; diese werden nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von Montag bis Freitag, 7:00 bis 18:00 Uhr durchgeführt und mindestens 24 Stunden im Voraus in Textform oder in der Software angekündigt;
  2. unaufschiebbare Notfallmaßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken;
  3. Ausfälle, die auf höherer Gewalt (§ 21) oder auf Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter beruhen, die nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind.

(3) Support. Der Anbieter bietet Support per E-Mail an info@wir-machen-handwerk.de. Supportzeiten sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Der Anbieter reagiert auf Supportanfragen in der Regel innerhalb eines Werktags. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.

(4) Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungskopien der Kundendaten. Diese dienen der Wiederherstellung im Störungsfall und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden; § 10 Abs. 6 bleibt unberührt.

§ 6Nutzerzugänge, Nutzungsrechte an der Software

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Die Anzahl der Büro- und Mitarbeiterzugänge ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Jeder Zugang ist einer natürlichen Person fest zuzuordnen. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig. Weitere Zugänge können nach der jeweils gültigen Preisliste hinzugebucht werden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Zugänge ausgeschiedener Mitarbeitender unverzüglich deaktiviert werden.

(4) Dem Kunden ist untersagt:

  1. die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, insbesondere sie zu vermieten oder als Dienstleistung für Dritte einzusetzen;
  2. die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend gestattet ist;
  3. automatisierte Abrufe durchzuführen, die über die vorgesehene Nutzung hinausgehen, oder die Systeme des Anbieters übermäßig zu belasten;
  4. rechtswidrige Inhalte einzustellen oder die Software zu rechtswidrigen Zwecken zu nutzen.

(5) Bei einem erheblichen Verstoß gegen Absatz 3 oder 4 ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Zugang nach vorheriger Androhung vorübergehend zu sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Zahlungspflicht des Kunden entfällt für die Dauer einer von ihm zu vertretenden Sperrung nicht.

§ 7KI-Funktionen

(1) Die Software enthält Funktionen, die auf künstlicher Intelligenz beruhen, insbesondere die Transkription und Strukturierung von Sprachaufnahmen. Zur Erbringung dieser Funktionen werden Daten an einen Unterauftragsverarbeiter (derzeit OpenAI) übermittelt. Einzelheiten regeln die Datenschutzhinweise und der Auftragsverarbeitungsvertrag.

(2) Ergebnisse von KI-Funktionen sind Entwürfe. Sie werden erst wirksam, nachdem der Kunde sie geprüft und bestätigt hat. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-Ergebnissen. KI-Systeme können fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse erzeugen. Der Kunde ist verpflichtet, jedes KI-Ergebnis vor der Übernahme, Weiterverwendung oder Weitergabe an Dritte inhaltlich zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Arbeitszeiten, Mengen, Preise und Angaben gegenüber Auftraggebern des Kunden.

(4) Der Umfang der monatlich enthaltenen KI-Vorgänge ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Nicht genutzte KI-Vorgänge verfallen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats und werden nicht übertragen oder vergütet. Ist das Kontingent ausgeschöpft, stehen die KI-Funktionen bis zum Beginn des nächsten Vertragsmonats nicht zur Verfügung. Der Kunde wird in der Software auf das bevorstehende Erreichen des Kontingents hingewiesen. Zusätzliche Kontingente kann der Kunde nach der jeweils gültigen Preisliste hinzubuchen; eine automatische kostenpflichtige Zubuchung erfolgt nicht.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass

  1. keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, über KI-Funktionen verarbeitet werden;
  2. das nichtöffentlich gesprochene Wort Dritter nicht ohne deren Einwilligung aufgezeichnet wird (§ 201 StGB);
  3. seine Mitarbeitenden über die Nutzung der Sprachaufnahmefunktion und deren Umfang informiert sind.

(6) Der Kunde ist im Verhältnis zum Anbieter Betreiber der KI-Funktionen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), soweit er diese im eigenen Betrieb einsetzt. Er trägt insbesondere die Verantwortung für die Einhaltung arbeitsrechtlicher und mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben, namentlich § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, sofern in seinem Betrieb ein Betriebsrat besteht.

§ 8Leistungsgegenstand Website (Komplett-Pakete)

(1) Bei Komplett-Paketen erstellt der Anbieter für den Kunden eine Website nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und der im Startgespräch festgelegten Anforderungen. Auf die Erstellung der Website findet Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) Anwendung; auf den anschließenden Betrieb und die Bereitstellung findet Mietrecht Anwendung.

(2) Der Anbieter erstellt die Website auf Grundlage eigener Gestaltungsvorlagen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung, auf bestimmte technische Umsetzungen oder auf die Verwendung bestimmter Systeme besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

(3) Korrekturschleifen. Im Einrichtungsentgelt sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.

(4) Abnahme. Der Anbieter stellt dem Kunden die fertiggestellte Website zur Abnahme bereit und fordert ihn in Textform zur Abnahme auf. Der Kunde ist verpflichtet, die Website innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Aufforderung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Nimmt der Kunde die Website innerhalb dieser Frist weder ab noch benennt er in Textform konkrete Mängel, gilt die Abnahme mit Fristablauf als erteilt (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Abnahmeaufforderung gesondert hingewiesen. Die Ingebrauchnahme der Website durch den Kunden, insbesondere die Veröffentlichung unter seiner Domain, gilt ebenfalls als Abnahme.

(5) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen und keinen bestimmten Besucher- oder Anfragezuwachs. Die im Leistungsumfang enthaltenen Maßnahmen zur lokalen Auffindbarkeit sind strukturelle und inhaltliche Grundlagen; die Bewertung durch Suchmaschinenbetreiber liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

(6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Website nach den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu gestalten, soweit dies nicht ausdrücklich und gegen gesondertes Entgelt vereinbart ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob er den Pflichten des BFSG unterliegt, und teilt dies dem Anbieter vor Beginn der Erstellung mit.

§ 9Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Leistungen, Referenzen und Einsatzgebiet, Bild- und Textmaterial sowie erforderliche Zugangsdaten.

(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und erklärt Freigaben in Textform.

(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Inhalte seiner Website verantwortlich, insbesondere für Impressum, Datenschutzhinweise, Preisangaben und berufsrechtliche Pflichtangaben. Der Anbieter stellt hierfür allenfalls technische Platzhalter oder Hinweise bereit; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden und wird nicht geschuldet.

(4) Verzögerungen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Nachfristsetzung nicht nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Ruht die Erstellung der Website aus vom Kunden zu vertretenden Gründen länger als drei Monate, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Das laufende monatliche Entgelt bleibt hiervon unberührt und ist ab Freischaltung der Software geschuldet.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform und nachvollziehbar zu melden.

§ 10Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, Freistellung

(1) Der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten und den Kundendaten. Er räumt dem Anbieter das für die Vertragserfüllung erforderliche, einfache und auf die Vertragslaufzeit befristete Nutzungsrecht ein, insbesondere zur Speicherung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung im Rahmen der Website.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt, insbesondere an Fotos, Texten, Logos und Marken, und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Bei Personenaufnahmen sichert der Kunde zu, dass die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen (§ 22 KUG, Art. 6 DSGVO).

(3) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder deren vertragsgemäßer Nutzung gegen den Anbieter geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt sich mit ihm über die Rechtsverteidigung ab. Die Freistellung entfällt, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte vorübergehend zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Rechtsverletzung besteht und eine Abwägung der beiderseitigen Interessen dies rechtfertigt. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich.

(5) Kundendaten werden vom Anbieter ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken, insbesondere zum Training von KI-Modellen, findet nicht statt.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die für ihn wesentlichen Kundendaten in regelmäßigen Abständen über die Exportfunktionen der Software zu sichern. Dies gilt insbesondere vor größeren Änderungen an seinem Datenbestand.

§ 11Nutzungsrechte an der Website

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden an der erstellten Website ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die Vertragslaufzeit befristetes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Veröffentlichung und den Betrieb der Website unter der vereinbarten Domain.

(2) Nicht umfasst sind die Rechte an den zugrunde liegenden Gestaltungsvorlagen, dem Quellcode, den technischen Komponenten und den Systemen des Anbieters. Diese verbleiben beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern.

(3) Ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht oder die Herausgabe der Website-Dateien und des Quellcodes kann gesondert gegen ein Ablöseentgelt vereinbart werden. Ohne eine solche Vereinbarung endet das Nutzungsrecht mit dem Vertrag.

(4) Die vom Kunden bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos) sowie eigens für ihn erstellte Texte bleiben bzw. werden im Verhältnis der Parteien dem Kunden zugeordnet; der Anbieter räumt dem Kunden hieran ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, im Fußbereich der Website einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft anzubringen. Auf Wunsch des Kunden entfernt der Anbieter diesen Hinweis kostenfrei.

§ 12Domain und Hosting der Website

(1) Die Registrierung und Verwaltung der Domain erfolgt auf Wunsch des Kunden durch den Anbieter im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde ist in jedem Fall Domaininhaber (Registrant).

(2) Der Anbieter hostet die Website für die Dauer des Vertrags. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Rechenzentrum oder einen bestimmten Anbieter besteht nicht; der Anbieter stellt sicher, dass die eingesetzten Dienstleister ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.

(3) Bei Vertragsende überträgt der Anbieter die Domain auf Verlangen des Kunden auf einen vom Kunden benannten Provider (Domain-Transfer), sofern keine offenen Forderungen bestehen. Der Kunde hat den Transfer spätestens 30 Tage vor Vertragsende in Textform zu verlangen und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Erfolgt kein Transferverlangen, ist der Anbieter nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende berechtigt, die Domain freizugeben oder zu löschen.

(4) Ein Anspruch auf Übertragung der Website-Dateien besteht nur nach Maßgabe von § 11 Abs. 3.

§ 13Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preise gemäß Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das monatliche Entgelt ist jeweils im Voraus für den kommenden Vertragsmonat fällig. Der erste Vertragsmonat beginnt mit der Freischaltung des Zugangs.

(3) Das einmalige Entgelt für die Website-Einrichtung in Höhe von 399,00 EUR netto ist zu 50 % bei Vertragsschluss und zu 50 % bei Abnahme fällig.

(4) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde hinterlegt hierzu ein gültiges Zahlungsmittel und hält dieses während der Vertragslaufzeit aktuell. Rechnungen werden elektronisch in Textform bereitgestellt; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(5) Verzug. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Sperrung. Befindet sich der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software und den Betrieb der Website nach schriftlicher Ankündigung und Ablauf einer Frist von 14 Kalendertagen zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Sperrung bestehen. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.

(7) Entstehen dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift Kosten, hat der Kunde diese zu erstatten.

§ 14Preisanpassung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die monatlichen Entgelte frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anzupassen, um Veränderungen seiner Kosten Rechnung zu tragen, insbesondere bei Personal-, Energie-, Lizenz- und Infrastrukturkosten sowie bei Entgelten eingesetzter Dienstleister.

(2) Eine Erhöhung darf 10 % des zuletzt geltenden Entgelts je Anpassung nicht überschreiten. Kostensenkungen sind bei der Berechnung im gleichen Umfang zu berücksichtigen.

(3) Der Anbieter teilt die Anpassung mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen (Sonderkündigungsrecht). Auf dieses Recht wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als angenommen.

(4) Anpassungen des einmaligen Einrichtungsentgelts wirken sich auf bereits geschlossene Verträge nicht aus.

§ 15Laufzeit und Kündigung

(1) Software-Pakete. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt werden.

(2) Komplett-Pakete. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Freischaltung des Zugangs. Er verlängert sich anschließend auf unbestimmte Zeit und kann dann von beiden Parteien zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt werden. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist zum Ende der Mindestlaufzeit möglich.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail an info@wir-machen-handwerk.de).

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten länger als 30 Tage in Verzug ist;
  2. der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 6 Abs. 3 oder 4 verstößt;
  3. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Kündigt der Anbieter einen Vertrag über ein Komplett-Paket aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund vor Ablauf der Mindestlaufzeit, bleibt der Anspruch des Anbieters auf die bis zum Ende der Mindestlaufzeit vereinbarten Entgelte unter Anrechnung ersparter Aufwendungen bestehen.

§ 16Folgen der Vertragsbeendigung

(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Software und der Website.

(2) Der Kunde kann seine Kundendaten bis zum Vertragsende sowie innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Vertragsende über die Exportfunktionen der Software in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (insbesondere CSV und PDF) exportieren. Der Anbieter hält den Zugang hierfür in einem auf den Export beschränkten Umfang bereit.

(3) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 2 löscht der Anbieter die Kundendaten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags bleiben unberührt.

(4) Auf Wunsch des Kunden unterstützt der Anbieter über Absatz 2 hinaus bei der Datenmigration. Diese Leistung wird nach Aufwand gemäß Preisliste abgerechnet.

(5) § 11 Abs. 3 (Ablöse der Website) und § 12 Abs. 3 (Domain) bleiben unberührt.

§ 17Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO.

(3) Die Parteien schließen hierzu vor Beginn der Verarbeitung produktiver personenbezogener Daten einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO ab. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und geht diesen AGB im Fall von Widersprüchen in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an den Anbieter berechtigt ist und die betroffenen Personen – insbesondere seine Beschäftigten und seine eigenen Kunden – ordnungsgemäß informiert hat.

(5) Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Die jeweils aktuelle Liste ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Kunde erteilt hierzu seine allgemeine Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 DSGVO; das Widerspruchsrecht bei Änderungen bleibt nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags bestehen.

(6) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Ansprechpartner des Kunden zur Vertragsabwicklung ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Es gelten die Datenschutzhinweise unter one-handwerk.de/datenschutz.

§ 18Mängelansprüche

(1) Software (Mietrecht). Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht. Bei Mängeln ist der Anbieter zur Beseitigung innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen; § 19 bleibt unberührt.

(2) Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit begründet keine Mängelansprüche. Das Recht des Kunden zur Mietminderung nach § 536 BGB durch Einbehalt ist ausgeschlossen; der Kunde kann etwaige Minderungsansprüche gesondert geltend machen.

(3) Website (Werkvertrag). Für die Erstellung der Website gelten die gesetzlichen Mängelansprüche nach §§ 634 ff. BGB mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme beträgt. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel darauf beruht, dass der Kunde die Software oder die Website ohne Zustimmung des Anbieters verändert, unsachgemäß genutzt oder in einer nicht unterstützten Umgebung betrieben hat.

§ 19Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

  1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  2. bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
  3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
  4. im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie;
  5. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Entgelte, höchstens jedoch 25.000,00 EUR je Schadensfall.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 10 Abs. 6) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Eine Haftung für Ergebnisse von KI-Funktionen besteht nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde seiner Prüfpflicht nach § 7 Abs. 3 nicht nachgekommen ist.

(6) Der Anbieter haftet nicht für den Ausfall von Leistungen Dritter, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere für Störungen des Internets, von Suchmaschinen, Zahlungsdienstleistern oder Telekommunikationsnetzen.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 20Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung bekannt waren, ihr rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist. Im letztgenannten Fall informiert die verpflichtete Partei die andere Partei, soweit zulässig, vorab.

(3) Die Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort. Weitergehende gesetzliche Pflichten, insbesondere nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) und dem Datenschutzrecht, bleiben unberührt.

§ 21Höhere Gewalt

(1) Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Partei liegende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, Epidemien sowie großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 22Referenznennung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens und des Logos sowie unter Abbildung der erstellten Website als Referenz auf seinen eigenen Websites und in Werbematerialien zu benennen.

(2) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen. Der Anbieter entfernt die Referenz sodann innerhalb angemessener Frist, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

§ 23Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung

  1. zur Anpassung an geänderte Gesetze oder höchstrichterliche Rechtsprechung erforderlich ist,
  2. technischen Weiterentwicklungen der Software Rechnung trägt, oder
  3. den Kunden nicht unzumutbar benachteiligt.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen. Auf das Kündigungsrecht und die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen.

(3) Änderungen der Hauptleistungspflichten oder des Entgelts können nicht auf diesem Weg vorgenommen werden; hierfür gilt § 14 bzw. das Erfordernis einer Einigung.

§ 24Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§ 25Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Duisburg.

(5) Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Duisburg. Der Anbieter ist ferner berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Für alle übrigen Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

(6) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Da ausschließlich mit Unternehmern kontrahiert wird, findet das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) keine Anwendung.

Stand: 11. August 2026 · Kundenwerk24 Balfanz & Rodenbach GbR, Gottliebstr. 70, 47166 Duisburg. Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den wir vor der Verarbeitung produktiver Daten mit dir abschließen.

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